Aktuelle Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Verantwortliche für E-Mail-Marketing stehen vor neuen Herausforderungen: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt.

Neuauflage der eco-Richtlinie hilft beim rechtssicheren E-Mail-Marketing

Einen Überblick im Paragrafen-Dschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.

Wirksame Einwilligungen erreichen

So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung des Newsletters, für Profilierung und Messung des Ö̈ffnungs- und Klickverhaltens sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern.

Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ steht kostenlos auf der Webseite der CSA auf Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung:

https://de.certified-senders.eu/dokumente/

Quelle: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Fachbegriffe:
E-Mail-Marketing

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