Aus für das EU-US-Datenschutz-Abkommen „Privacy Shield“

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Das Datenschutz-Abkommen „EU-US Privacy Shield“ hatte der EU-Wirtschaft in den vergangenen Jahren Rechtssicherheit geboten und den Datenaustausch zwischen EU- und Drittländern auf eine eindeutige und tragfähige Säule gestellt. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Privacy Shield für ungültig erklärt.

Digitalwirtschaft stark belastet

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Aus des EU-US Privacy Shield scharf kritisiert. Nach Angaben des Verbandes hat der Wegfall des EU-US Privacy Shields erhebliche Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft und belaste insbesondere auch kleine und mittelständische EU-Unternehmen.

Der Digitalverband BVDW begrüßt zwar, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit von Datentransfers auf der Basis von Standardvertragsklauseln weiterhin erlaubt, wodurch grundsätzlich Nutzerdaten von EU-Bürgern in andere Staaten übertragbar bleiben.

Unternehmen würden aber in dynamischen Märkten wie der Digitalwirtschaft dauerhafte und langfristig stabile rechtliche Rahmenvorgaben benötigen.

Anmerkung der Redaktion: Geklagt hatte der österreichische Jurist Max Schrems, der beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten in USA weiterleiten würde. Grund sei, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, den US-Strafverfolgungsbehörden gegenüber die Daten offenzulegen.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

#https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/digitale-wirtschaft-sieht-eugh-urteil-zu-privacy-shield-kritisch-und-fordert-zeitnah-alternativloesun/#

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