Digital Services Act: BVDW empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren

von Alexandra Oettler (Kommentare: 0)

Die Digitale Wirtschaft steht mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zum Digital Services Act (DSA) vor massiven Herausforderungen in der Praxis, so die Einschätzung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Verabschiedet wurde das Gesetzespaket aus Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) im EU-Parlament am Dienstag, den 5. Juli.

Digital Services Act und Digital Markets Act

Das zentrale Anliegen des BVDW ist jetzt die konkrete Unterstützung der Digitalen Wirtschaft in Form einer praxisorientierten Ausgestaltung der neuen Gesetzesvorgaben von Seiten der EU. Das Paket aus DSA und DMA stellt laut Verband die umfassendste Neuregelung für die Digitale Wirtschaft dar, die Europa in diesem Jahrtausend erlebt hat.

Der Bundesregierung und den Unternehmen bleibt nach aktuellem Stand bis zum 1. Januar 2024 Zeit, um die Weichen zu stellen.

BVDW: Übergangsfrist nutzen

Der Verband rät allen Marktteilnehmern der Digitalen Wirtschaft, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Übergangsfrist zu nutzen und sich frühzeitig mit den Konsequenzen zu beschäftigen.

Laut den neuen Transparenzvorschriften aus Art. 24 des DSA muss beispielsweise Online-Werbung auf sogenannten Online-Plattformen mit einem Katalog an Informationen versehen werden. Dazu gehören unter anderem die Nennung des Auftraggebers und falls abweichend, auch des Finanziers einer Kampagne.

Daneben sollen die Zielgruppenparameter ersichtlich sein, sprich die konkreten Gründe, warum jemand ein Werbemittel zu sehen bekommt. Diese Informationen müssen zusammen mit dem Werbemittel zur Verfügung gestellt werden.

Aufsicht über die Umsetzung

Die Aufsicht über die Umsetzung des DSA für die sogenannten VLOPs (very large online plattforms) liegt zentral bei der EU. Für die zahlreichen kleineren Plattformen überlässt die EU die Aufsicht den einzelnen Mitgliedsstaaten.

In Deutschland muss diskutiert werden, wer diese Rolle des Digital Services Coordinators übernehmen wird. Diese Aufgabe könnte beispielsweise an die Landesmedienanstalten oder die Bundesnetzagentur vergeben werden, aber auch die Kartell- bzw. Datenschutzbehörden werden bereits als mögliche Aufsicht diskutiert.

Weitere Informationen sind über den Link zur Quelle zu finden.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

#https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/digital-services-act-verabschiedet-auf-politik-und-digitale-wirtschaft-kommt-viel-arbeit-zu/#

Fachbegriffe:
Digital-Marketing

Sie benötigen Hilfe bei der Systemauswahl?
Wir beraten Sie anbieterneutral (Infos hier klicken ...).

Zurück