Europäischer Gerichtshof regelt Modalitäten für Auktionen beim Programmatic Advertising

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und klärt die Regeln auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Programmatic Advertising mit Real Time Bidding betroffen

Werbeunternehmen können in Echtzeit Gebote abgeben, um gezielte Werbung an Nutzer zu schalten, auch Real-Time-Bidding genannt. Dazu wird jedoch vorher die Einwilligung des Nutzers zur Datenerhebung und -verarbeitung benötigt.

Der Verband IAB Europe hat eine Lösung entwickelt, um dieses System mit der DSGVO in Einklang zu bringen, indem Nutzerpräferenzen in einem String (Transparency and Consent String, TC-String) kodiert gespeichert und für Werbeausspielungen genutzt werden.

Consent-System des IAB Europe nicht DSGVO-konform

Die belgische Datenschutzbehörde stellte fest, dass der TC-String personenbezogene Inhalte mit sich führt und verhängte Maßnahmen gegen IAB Europe. Der Gerichtshof bestätigte nun, dass der TC-String identifizierbare personenbezogene Daten enthält und IAB Europe als gemeinsam Verantwortlicher betrachtet werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gerichtshof nicht über nationale Rechtsstreitigkeiten entscheidet, sondern nur Fragen zur Auslegung des Unionsrechts beantwortet.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

#https://curia.europa.eu/jcms/upload/
docs/application/pdf/2024-03/cp240044de.pdf#

Fachbegriffe:
Programmatic-Advertising

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