Mehrwertsteuer für E-Books soll gesenkt werden

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) berichtet, dass auch für E-Books künftig der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent gelten soll. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den das Finanzministerium veröffentlicht hat. Während das Steuerprivileg für gedruckte Bücher schon immer gilt, unterliegen E-Books als „Dienstleistungen“ bislang dem Normalsteuersatz.

Buch ist Buch

Laut bevh habe es in der Vergangenheit immer wieder erhebliche Probleme bei der Handhabung unterschiedlicher Steuersätze gegeben, etwa bei Bundles von gedruckten Büchern mit E-Books. Die Änderung der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer vom 6. November 2018 hatte den Weg zum verminderten Steuersatz auf E-Books frei gemacht.

Online-Umsätze gewachsen

Der Gesetzgeber ist tätig geworden und das Inkrafttreten des neuen Steuersatzes sei zum 1.1.2020 geplant. Ausweislich des Entwurfes soll der verminderte Mehrwertsteuersatz auch für Hörbücher gelten, die ebenfalls ein beliebter Gegenstand des Versandbuchhandels sind.

Die Online-Umsätze bei "Bücher/E-Books/Hörbücher“ wuchsen in 2018 um 5,6 Prozent und lagen bei 3,60 Mrd. Euro inkl. USt (2017: 3,41 Mrd. Euro inkl. USt).

Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

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