Weitreichende Auswirkungen erwartet: Bitkom zum Cookie-Urteil des BGH

von Alexandra Oettler (Kommentare: 0)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies künftig aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf Smartphones oder anderen Endgeräten ist nach dem Urteil der Richter unzulässig.

Mehr Aufwand für Webseitenbetreiber

Zum BGH-Urteil hat der Digitalverband Bitkom jetzt Stellung genommen. Es wird befürchtet, dass das Urteil zu voreingestellten Cookies Webseitenbetreiber schwer treffen könnte. Neben den hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung müssen die Betreiber von Webseiten jetzt zusätzliche Prozesse und Formulare für ihre Web-Angebote einführen, um Cookies auch künftig nutzen zu dürfen.

Unklarheiten führen zu Unsicherheit

Alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlich gelten, dürfen jetzt nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt werden. Welche Cookies damit gemeint sind, bleibt laut Bitkom jedoch unklar. Der Digitalverband schätzt die Rechtslage auch nach dem BGH-Urteil als undurchsichtig ein.

Eine mögliche Klärung durch die geplante ePrivacy-Verordnung der EU sei demnach nicht absehbar. Auch das deutsche Recht zu Cookies soll zwischenzeitlich erneut angepasst werden. Für Anbieter heißt das möglicherweise, dass sie ihre Prozesse in den kommenden Monaten mehrfach überarbeiten müssen.

Weniger Komfort für Nutzer

Der Verband sieht auch Nachteile für Internetnutzer. Sie müssen mit dem BGH-Urteil häufiger Banner wegklicken oder Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen. Viele Nutzer könnten demnach wegen der zahlreichen Pop-ups verärgert sein oder sie ignorieren die Flut an gesetzlich erzwungenen Informationen.

Quelle: Bitkom e.V.

#https://www.bitkom.org/Presse/
Presseinformation/Bitkom-zum-BGH-Urteil#

Fachbegriffe:
Cookie

Zurück